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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Barrierefreie Website

Barrierefreiheit wird Pflicht – Sind Sie vorbereitet?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Button, um zu prüfen, ob Ihre Website barrierefrei ist.

Was zeichnet eine barrierefreie Webseite aus?

Barrierefrei Blind
Barrierefrei Motorik
Barrierefrei Rollstuhl
Barrierefrei Schwerhoerig
Barrierefrei Sehbehindert

Was fällt unter das BFSG?

Das BFSG reguliert die Anforderungen gemäß der erforderlichen Barrierefreiheit „für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.“
s.u. Quelle 01

Wer ist vom BFSG betroffen?

Unsere Lösung für Sie

Wir analysieren Ihre Website, optimieren das Design nach den neuesten Barrierefreiheitsrichtlinien und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen – ohne Kompromisse bei Ästhetik und Usability.

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Tel. 09105/9989634, info@design-rockel.de

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Nadja Rockel

Senior-Grafikdesignerin

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