Künstliche Intelligenz gehört auch zu unserem Arbeitsalltag dazu – wir bei Design Rockel setzen sie bewusst als unterstützende Komponente ein: für Texte, Freistellungen oder Retuschen. So bleibt unseren Grafikdesignerinnen mehr Raum für Kreativität und den letzten Feinschliff.
Wichtig ist uns dabei: KI nimmt uns Routineaufgaben ab und macht vieles effizienter, ersetzt aber nicht unsere menschliche Arbeit und Kreativität. Gestaltet wird bei uns weiterhin mit dem Auge, der Erfahrung und der Präzision unseres Teams.
Wichtig dabei:
Wir informieren unsere Kunden vorab über den Einsatz von KI und holen deren Zustimmung ein. Außerdem dokumentieren wir jede KI-gestützte Bearbeitung. Diese Dokumentation kann jederzeit eingesehen werden.
Mit dem EU-AI Act treten u.a. neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten in Kraft. Ziel ist es, dass Menschen erkennen können, ob Inhalte mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden.
Ab 2026 müssen KI-Inhalte klar und verständlich als solche erkennbar sein:
Der Einsatz von KI bleibt weiterhin erlaubt. Unternehmen müssen jedoch transparenter machen, wann und wie KI eingesetzt wurde. So sollen Vertrauen geschaffen und Täuschungen vermieden werden.
Für uns ist Transparenz selbstverständlich. Deshalb:
KI ist für uns ein effizientes Werkzeug, eine tatkräftige digitale Unterstützung – die Verantwortung für das Endergebnis bleibt immer beim Menschen.
Seit Februar 2025 und vollständig ab dem 02.08.2026 gelten neue Regeln für den Umgang mit KI-generierten und KI-bearbeiteten Inhalten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Kennzeichnungspflichten beschäftigen und ihre Prozesse entsprechend anpassen, da bei Nicht-Einhaltung entsprechend Strafen verhängt werden können.
Bei Design Rockel setzen wir schon heute auf einen transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz – zum Vorteil unserer Kunden.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne darauf an!
Dieser Blogbeitrag bezieht die Quelle AI-act-law.eu – Dort finden Sie alle Informationen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz zum Nachschlagen.
Wir weisen auf die Nutzung von KI gemäß Kap. 4 Art. 50 KI-VO hin: Texte in Unterstützung von KI optimiert.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Prüfung Ihrer Medien wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung.