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KI-Kompetenz Schulung nach Art. 4 EU-AI Act

Zertifikat-KI-Kompetenz

Künstliche Intelligenz rechtssicher nutzen – wie geht das?

Im letzten Blogbeitrag haben wir über das EU-Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz aufgeklärt.

Darin haben wir ebenfalls behandelt, dass KI ab dem 02. Februar 2025 nicht mehr wie bisher ohne Rechtseinschränkung genutzt werden darf.

In diesem Blogbeitrag gehen wir darauf ein, wie Sie ab sofort und in Zukunft KI nutzen dürfen.

unsere Landingpage für KI-Anwendung in der Agentur Design Rockel GmbH.

Wer ist denn eigentlich betroffen?

Viele Unternehmen sind sich oft gar nicht bewusst, dass sie bereits KI-gestützte Tools nutzen. Zum Beispiel ist in Microsoft 365 der Copilot integriert, der auf KI basiert. Auch automatische E-Mail-Vervollständigungen, Rechtschreibkorrekturen und personalisierte Inhalte in Social Media nutzen KI. Daher ist es wichtig, dass wir auch diese Unternehmen darauf hinweisen, dass eine Kompetenzschulung in Sachen KI sinnvoll ist.

Wir als Dienstleister

Wir nutzen KI in dem Umfang, wie es der Auftraggeber wünscht. Jedoch sind wir verpflichtet von Ihnen die schriftliche Zustimmung zur Nutzung und transparenten Kennzeichnung einzuholen.

Sollten Sie die Zustimmung widerrufen, handeln Sie auf eigene Gefahr und riskieren hohe Bußgelder. Wir empfehlen dringend die transparente Kennzeichnung und eine KI-Kompetenz Schulung.

Wie darf ich KI-Systeme weiterhin nutzen?

Damit Sie in Zukunft weiterhin sicher und rechtskonform Künstliche Intelligenz nutzen dürfen, müssen Sie zwingend alle im letzten Blogbeitrag genannten Pflichten erfüllen und ein Zertifikat nach Kapitel I Art. 4 vorweisen können.

Unsere Lösung für Sie

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit Kopietz KI Solution eine KI-Kompetenz-Schulung nach Kapitel I Art. 4 „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“ EU-AI Act an.

Was beinhaltet die Schulung?

KI-Kompetenz Schulung
nach Art. 4 EU-AI Act

260 pro Person
  • Durchführung von IHK-qualifizierte*r KI Manager*in
  • Überall bequem teilnehmen: Videokonferenz in Google Meet
  • Nach erfolgreicher Teilnahme: Ausstellung eines Zertifikats
  • Rabatte für Teams möglich auf Anfrage

Wer frühzeitig handelt, kann Bußgelder vermeiden und
Vertrauen beim Kunden gewinnen.

Unser Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI)

Auch wir setzen KI in unserer gestalterischen Arbeit ein – mit Maß und Verantwortung.

Gerade als Grafikdesigner:innen sind wir uns der ethischen Dimension dieses Themas sehr bewusst. Für uns steht fest: Kreativität, Handwerk und Haltung dürfen durch neue Technologien nicht ersetzt, sondern maximal sinnvoll ergänzt werden.

Deshalb nutzen wir KI ausschließlich unterstützend – etwa für abstrakte Bildideen oder zur Effizienzsteigerung im kreativen Prozess. Die künstlerische Qualität und Aussagekraft bleibt dabei unser Maßstab.

Bei der Verwendung von KI-generierten Inhalten übernehmen unsere Auftraggeber:innen die inhaltliche Verantwortung.
Sollte ein gewünschtes Motiv nicht unseren ethischen Standards entsprechen, bieten wir selbstverständlich alternative Gestaltungsmöglichkeiten an.

Gleichzeitig legen wir Wert auf Transparenz:
Ab dem 2. Februar 2025 kennzeichnen wir sämtliche KI-Anwendungen in unseren Projekten offen und nachvollziehbar.

Kreativität ist die Intelligenz, die Spaß hat.

Hilfreiche Links zum Nachlesen:

Dieser Blogbeitrag bezieht die Quelle AI-act-law.eu – Dort finden Sie alle Informationen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz zum Nachschlagen.

Wir weisen auf die Nutzung von KI gemäß Kap. 4 Art. 50 KI-VO hin:

  • Textoptimierung in Unterstützung von KI
  • Bilder mit KI angepasst
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Karin Liebenau

Grafikdesignerin | Gesellschafterin

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Nadja Rockel

Senior Grafikdesignerin |
Geschäftsführende Gesellschafterin

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