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Das erste KI-Gesetz weltweit – EU-AI Act

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EU-AI Act – Verordnung über künstliche Intelligenz

Das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz tritt mit einigen Ausnahmen ab dem 02. August 2026 in Kraft.
Kapitel I und II gelten ab dem 02. Februar 2025. Ebenso können bereits ab dem 02. Februar 2025 Bußgelder verhängt werden, für Verstöße gegen Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich).

Gesetz tritt
teilw. in Kraft

(Kap. I und II)

02. Februar 2025

Gesetz vollständig in Kraft

Tage
Stunden
Minuten

Nutzen Sie ChatGPT? Dann aufgepasst:

Wer ist vom EU-AI Act betroffen?

Kurz gesagt: Alle, die KI-Systeme im geschäftlichen Bereich nutzen.

Neue Pflichten

Checkliste für Unternehmer:innen & Anwender:innen

Kennzeichnungs- & Transparenzpflicht

Interne Dokumentation von KI-Prozessen

Datenschutz der Kundendaten im Zusammenhang von KI-Systemen

Urheberrechte

Informationspflicht

Verantwortungsvoller Umgang

Was droht bei Verstößen?

Je nach Einstufung der Risikoklassen niedrig – mittel – hoch, können die Bußgelder variieren.
Es drohen hohe Bußgelder bis zu 35 Mio. € Strafe, oder 7% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Wie darf ich KI-Systeme weiterhin nutzen?

Damit Sie in Zukunft weiterhin sicher und rechtskonform Künstliche Intelligenz nutzen dürfen, müssen Sie zwingend alle oben genannten Pflichten erfüllen und ein Zertifikat nach Kapitel I Art. 4 vorweisen können.

Unsere Lösung für Sie

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit Kopietz KI Solution eine KI-Kompetenz-Schulung nach Kapitel I Art. 4 „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“ EU-AI Act an.

Zertifikat-KI-Kompetenz

KI-Kompetenz Schulung
nach Art. 4 EU-AI Act

260 pro Person
  • Durchführung von IHK-qualifizierte*r KI Manager*in
  • Überall bequem teilnehmen: Videokonferenz in Google Meet
  • Nach erfolgreicher Teilnahme: Ausstellung eines Zertifikats
  • Rabatte für Teams möglich auf Anfrage

Wer frühzeitig handelt, kann Bußgelder vermeiden und
Vertrauen beim Kunden gewinnen.

Hilfreiche Links zum Nachlesen:

Dieser Blogbeitrag bezieht die Quelle AI-act-law.eu – Dort finden Sie alle Informationen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz zum Nachschlagen.

Wir weisen auf die Nutzung von KI gemäß Kap. 4 Art. 50 KI-VO hin:

  • Texte in Unterstützung von KI optimiert.
  • Bilder mit KI generiert bzw. angepasst.
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Karin Liebenau

Grafikdesignerin | Gesellschafterin

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Nadja Rockel

Senior Grafikdesignerin |
Geschäftsführende Gesellschafterin

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