Künstliche Intelligenz rechtssicher nutzen – wie geht das?
Im letzten Blogbeitrag haben wir über das EU-Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz aufgeklärt.
Darin haben wir ebenfalls behandelt, dass KI ab dem 02. Februar 2025 nicht mehr wie bisher ohne Rechtseinschränkung genutzt werden darf.
In diesem Blogbeitrag gehen wir darauf ein, wie Sie ab sofort und in Zukunft KI nutzen dürfen.
unsere Landingpage für KI-Anwendung in der Agentur Design Rockel GmbH.
Wie darf ich KI-Systeme weiterhin nutzen?
Damit Sie in Zukunft weiterhin sicher und rechtskonform Künstliche Intelligenz nutzen dürfen, müssen Sie zwingend alle im letzten Blogbeitrag genannten Pflichten erfüllen und ein Zertifikat nach Kapitel I Art. 4 vorweisen können.
Unsere Lösung für Sie
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit Kopietz KI Solution eine KI-Kompetenz-Schulung nach Kapitel I Art. 4 „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“ EU-AI Act an.
Was beinhaltet die Schulung?
- KI verstehen: Grundlagen, Typen & Einsatzbereiche
- Gesetze kennen: EU-AI Act & rechtliche Rahmenbedingungen
- KI richtig nutzen: Generative Tools sicher & effizient anwenden
- Prompting mit Verantwortung: Datenschutz, Urheberrecht & Sicherheit
- Pflichten im Blick: Transparenz, Nachweisführung & Risikoklassen
- Ethisch handeln: Umgang mit sensiblen Daten & Fairness
- Praxisnah lernen: KI-Anwendungen für Text, Bild & Video
- Rechtzeitig schützen: Bußgelder vermeiden, Compliance sichern
KI-Kompetenz Schulung
nach Art. 4 EU-AI Act
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Durchführung von IHK-qualifizierte*r KI Manager*in
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Überall bequem teilnehmen: Videokonferenz in Google Meet
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Nach erfolgreicher Teilnahme: Ausstellung eines Zertifikats
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Rabatte für Teams möglich auf Anfrage
Wer frühzeitig handelt, kann Bußgelder vermeiden und
Vertrauen beim Kunden gewinnen.
Unser Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI)
Auch wir setzen KI in unserer gestalterischen Arbeit ein – mit Maß und Verantwortung.
Gerade als Grafikdesigner:innen sind wir uns der ethischen Dimension dieses Themas sehr bewusst. Für uns steht fest: Kreativität, Handwerk und Haltung dürfen durch neue Technologien nicht ersetzt, sondern maximal sinnvoll ergänzt werden.
Deshalb nutzen wir KI ausschließlich unterstützend – etwa für abstrakte Bildideen oder zur Effizienzsteigerung im kreativen Prozess. Die künstlerische Qualität und Aussagekraft bleibt dabei unser Maßstab.
Bei der Verwendung von KI-generierten Inhalten übernehmen unsere Auftraggeber:innen die inhaltliche Verantwortung.
Sollte ein gewünschtes Motiv nicht unseren ethischen Standards entsprechen, bieten wir selbstverständlich alternative Gestaltungsmöglichkeiten an.
Gleichzeitig legen wir Wert auf Transparenz:
Ab dem 2. Februar 2025 kennzeichnen wir sämtliche KI-Anwendungen in unseren Projekten offen und nachvollziehbar.
Kreativität ist die Intelligenz, die Spaß hat.
Albert Einstein
Hilfreiche Links zum Nachlesen:
Dieser Blogbeitrag bezieht die Quelle AI-act-law.eu – Dort finden Sie alle Informationen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz zum Nachschlagen.
Wir weisen auf die Nutzung von KI gemäß Kap. 4 Art. 50 KI-VO hin:
- Textoptimierung in Unterstützung von KI
- Bilder mit KI angepasst

Karin Liebenau
Grafikdesignerin | Gesellschafterin

Nadja Rockel
Senior Grafikdesignerin |
Geschäftsführende Gesellschafterin